esslertreuehände

esslertreuehände gGmbH

ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Sitz in München. 

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
a) der Religion ($ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO) und
b) mildtätiger Zwecke (S 53 AO).

Die am 11. Mai 2020 errichtete Gesellschaft verantwortet die Gründung und Verwaltung der freikirchlichen christlichen Gemeinde

christuszentrum MÜNCHEN - OST.


Die Gesellschaft erfüllt ihre o.g. Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen: 

  1. Verbreitung des Evangeliums nach Jesus Christus durch Dialog- und Vernetzungsrunden im In- und Ausland, insbesondere auch in Kooperation mit steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts;
  2. Maßnahmen zur Förderung des Austausches und Dialoges zwischen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder Religion unterschiedlicher Religionszugehörigkeit und Nichtreligiösen durch insbesondere öffentliche Veranstaltungen und Projekte;
  3. Mitwirkung an interreligiösen Dialogen;
  4. Information der Öffentlichkeit über das Evangelium nach Jesus Christus durch Organisation von Veranstaltungen, Begegnungs- und religiösen Bildungsmaßnahmen, insbesondere durch Bereitstellung von Bildungsmaterialien und Video- und Audioaufzeichnungen;
  5. Verbreitung des Evangeliums nach Jesus Christus und Anregung des Diskurses über gesellschaftspolitische Themen aus religiöser Perspektive durch diverse Medien wie Print, Datenträger, Radio, TV, Internet und soziale Medien;
  6. Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO, insbesondere derer, die am unteren Rand der Gesellschaft leben. Die Hilfestellung erfolgt durch:
  • Bereitstellung von Nahrungsmitteln, Ausstattung mit Kleidung oder vergleichbaren Sachmitteln,
  • Unterstützung der Mobilität durch Zurverfügungstellung von Fahrzeugen oder Anbieten von Fahrdiensten,
  • seelsorgerische Beratung und Hilfeleistung in schwierigen Lebensumständen, wie Resozialisierung oder Arbeitslosigkeit,
  • Beratung der hilfsbedürftigen Personen, um diese in die Gesellschaft einzugliedern sowie Unterstützung bei der Wohnungs- oder Jobsuche.


Die Gesellschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.

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